Trinkgeldrechner

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Nur Schätzung. Kein medizinischer, rechtlicher oder finanzieller Rat.

In Deutschland ist Trinkgeld freiwillig und oft kleiner als in den USA. Der Rechner teilt, er moralisiert nicht.

Die Karte kommt, fünf Leute, einer hat nur Wasser: teilen und optional Trinkgeld. In DE, AT und CH ist das freiwillig — wir predigen keine zehn Prozent.

Sie tragen Betrag, Prozentsatz und Personenzahl ein. MwSt-Ausweis auf dem Beleg ändert die Seite nicht.

Rechnung teilen

  • Kneipe, Lieferdienst, Gruppenurlaub.
  • Kein Ersatz für die Bewirtungsabrechnung im Betrieb.
  • Kein Gehalt und kein Minijob.

Allgemeine Anteile: Prozentrechner. Zeiten der Schicht: Stundenrechner.

Keine Pflicht

Wir speichern keine Kartendaten und übertragen nichts. Trinkgeld in bar oder auf der Karte ist Sache des Lokals.

Lokal im Tab.

Ablauf und Stolpersteine

  1. Betrag der Karte, optionaler Prozentsatz, Personenzahl inkl. derer, die nur Wasser hatten — wenn die Gruppe das so will.
  2. Service inklusive steht auf der Karte. Der Rechner zwingt nichts; in DACH ist Trinkgeld freiwillig.
  3. Betriebliche Bewirtung: Beleg und Richtlinie, nicht dieser Tab.

Stolperstein: Kartentrinkgeld, das die Kasse anders splitet. Keine Übertragung.

Häufige Fragen

Ist Trinkgeld in Deutschland Pflicht?

Nein. In DACH ist Trinkgeld üblich und freiwillig. Der Rechner moralisiert nicht und kennt keine „richtigen“ Prozente.

Teilt das die Rechnung rechtssicher?

Nein. Es teilt Betrag und optionalen Zuschlag durch Personen. Das Gastro-Kassensystem und die Bewirtungsbelege bleiben maßgeblich.

Werden Beträge übertragen?

Nein. Nur lokale Rechnung.

Unterschied zum Prozentrechner?

Der Prozentrechner ist der allgemeine Dreisatz. Hier liegt der Alltagsjob „Rechnung plus Trinkgeld, geteilt“.

Service inklusive?

Wenn die Karte „Service inklusive“ sagt, entscheiden Sie selbst, ob trotzdem etwas liegen bleibt. Die Seite zwingt nichts.

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