Sie tragen einen Steuersatz selbst ein. Es gibt keine automatische Lohnsteuer, keine Sozialversicherung, keine Kirchensteuer. Für die echte Abrechnung bleibt die Entgeltbescheinigung.
Stundenlohn gegen Jahresgehalt halten — nicht die elektronische Lohnsteuer.
Die Seite nimmt Betrag, Stunden, Wochen und Ihren Prozentsatz. Sie ist kein BMF-Rechner, kein ELStAM, keine Vorausfüllung.
Was Sie selbst schätzen
Einen Gesamtabzug aus der letzten Abrechnung, plus Wochenstunden. Das Ergebnis ist Dreisatz, kein Bescheid.
Verwandt: Stundenrechner, Prozentrechner, Trinkgeldrechner — alles keine Behörde. Rechnung schreiben: Rechnungs-Generator (kein XRechnung).
Grenzen
Keine Sozialversicherung, keine Kirchensteuer, keine Steuerklasse. Offiziell: BMF-Lohnsteuerrechner, Personalabteilung, Steuerberatung.
Lokal, keine Übertragung.
Ablauf und Stolpersteine
- Brutto und einen Abgabesatz aus der letzten Entgeltbescheinigung ableiten — nicht raten.
- Wochenstunden und bezahlte Wochen ehrlich eintragen. 13. Gehalt modellieren Sie nicht automatisch.
- Offizielles Netto: BMF-Lohnsteuerrechner, nicht dieser Tab.
Stolperstein: Steuerklasse IV/Faktor, Minijob-Grenze, Midijob, Kirchensteuer. Fehlt alles. Kein ELStAM, keine Übertragung.