Sie malen oder setzen ein Foto der Unterschrift auf die Seite. Das sieht unterschrieben aus. Es ist keine eIDAS-Signatur und kein qualifiziertes Zertifikat.
Der Vermieter will „bitte unterschreiben und zurück“. Oft reicht ein sichtbarer Schriftzug auf der letzten Seite — nicht ein Signaturportal.
Diese Seite setzt eine gezeichnete oder eingefügte Signatur. Sie stellt keine qualifizierte elektronische Signatur aus, keine Fernsignatur, kein DocuSign.
Wann der Stempel reicht — und wann nicht
- Interne Freigabe, Übungsblatt, „zur Kenntnis“.
- Nicht: notarielle Form, viele Behördenwege, Verträge, die ausdrücklich eine QES verlangen.
Datei danach nicht jedermann öffnen lassen: PDF schützen. Nur „Entwurf“ quer drüber: PDF-Wasserzeichen.
So gehen Sie vor
- PDF ablegen, Signatur malen oder Bild setzen, Position prüfen.
- Herunterladen. Das Original ohne Stempel behalten Sie getrennt.
- Rund 32 MB, keine Übertragung.
Kein Rechtsrat. Wenn die Gegenseite ein bestimmtes Verfahren vorschreibt, nutzen Sie das — nicht diesen Tab.